Präsentation

Was, wenn es einfach keine Lehrstellen gibt?

Wenn Ihr Kind in Ihrer Region keinen passenden Ausbildungsbetrieb findet, gibt es immer noch eine Möglichkeit im Wunschberuf ausgebildet zu werden – nämlich in einer bewährten Schulungseinrichtung, ohne fixen Ausbildungsbetrieb. Diese Ausbildungsform nennt sich „Überbetriebliche Lehre“ bzw. „Überbetriebliche Ausbildung“. Dabei handelt es sich um eine vollwertige Lehre, nur eben nicht in einem Betrieb, sondern in einer Schulungseinrichtung. Gerade in Regionen, wo es einen Lehrstellenmangel gibt, ist dieses Angebot besonders von Bedeutung.


Einsteigen statt abbrechen

Die „Überbetriebliche Lehre“ ist aber auch für Jugendliche wichtig, die eine Ausbildung abgebrochen haben. Zum Beispiel, weil es im Betrieb persönlich und inhaltlich dann doch nicht gepasst hat. Diese Alternative sollten Sie Ihrem Kind in einer solchen Situation aufzeigen, denn statt vollkommen aus der beruflichen Ausbildung auszusteigen, ist es der bessere Weg, in die „Überbetriebliche Lehre“ zu wechseln.

Und das geht ganz einfach:

  • Gemeinsam mit Ihrem Kind suchen Sie sich gemeinsam eine Schulungseinrichtung aus, die eine „Überbetriebliche Lehre“ anbietet.
  • Mit dieser Einrichtung wird dann – wie bei der Lehre im Betrieb – ein Vertrag abgeschlossen.
  • Anschließend startet die Ausbildung direkt in der Schulungseinrichtung. Manche Schulungseinrichtungen arbeiten auch mit Betrieben zusammen, weshalb man auch in der „Überbetriebliche Lehre“ in einem Betrieb im Einsatz sein kann.
  • Der Besuch der Berufsschule steht bei der „Überbetrieblichen Lehre“ natürlich genauso wie bei der betrieblichen Lehre am Programm.
  • Nach bestandener Abschlussprüfung kann Ihr Kind wie alle anderen Lehrlinge am Arbeitsmarkt durchstarten.

Beratung für den Umstieg

Ein wichtiger Vorteil der „Überbetrieblichen Lehre“ ist, dass Jugendliche dort umfassend unterstützt werden – auch, wenn es darum geht, von der Schulungseinrichtung in einen Betrieb zu wechseln. Natürlich kann Ihr Kind aber auch die gesamte Ausbildung im Rahmen der „Überbetrieblichen Lehre“ in der jeweiligen Schulungseinrichtung absolvieren.

Hilfe rund um die „Überbetriebliche Lehre“ bekommen Sie und Ihr Kind bei der AMS-Beratung.

 

No front: Wer mehr kann, ist besser dran

Fotocredit: Istock/ serts_2