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Die Schulpflicht endet – Ausbildung ist aber trotzdem Pflicht!

Eltern tragen viel Verantwortung für ihre Kinder. Besonders wichtig ist die Verantwortung für eine gute berufliche Zukunft. Dies ist seit einigen Jahren auch gesetzlich mit der Ausbildungspflicht bis 18 verankert. Wenn für Ihr Kind also demnächst die Schulpflicht endet, ist es Zeit, sich gemeinsam Gedanken über dessen Bildungs- und Ausbildungszukunft zu machen – und dabei die Ausbildungspflicht bis 18 zu beachten.

Ausbildungspflicht erfüllen

Ihr Kind erfüllt die Ausbildungspflicht jedenfalls, wenn es nach Ende der Schulpflicht

  • weiter in eine Schule geht,
  • eine berufliche Ausbildung (Lehre, Überbetriebliche Ausbildung, Teilqualifizierung) macht,
  • eine vorbereitende Maßnahme für eine weitere Ausbildung absolviert,
  • den Pflichtschulabschluss nachholt,
  • Angebote für Jugendliche mit Assistenzbedarf nutzt.

 

Ausnahmen und Strafen

Wichtig: Jugendliche sind nur in bestimmten Fällen von der Ausbildungspflicht ausgenommen (z.B. Freiwilliges Sozialjahr, Freiwilliges Umweltjahr, Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland, Freiwilliges Integrationsjahr, Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst). Erfüllt das Kind die Ausbildungspflicht oder die Ausnahmen nicht, drohen im schlimmsten Fall sogar Strafen.

Alle Angebote auf einen Blick

Einen praktischen Überblick über alle Angebote, die Ihrem Kind nach Ende der Schulpflicht offenstehen, finden Sie hier.

 Achten Sie bitte im Interesse Ihres Kindes darauf, dass es eines dieser Angebote in Anspruch nimmt. Im Fall einer Schulanmeldung – sie sollte am besten noch vor den Sommerferien erfolgen – kann es vorkommen, dass es erst spät eine Rückmeldung bzw. eine Absage gibt. Schüler:innen können sich daher vorbeugend schon im 9. Schuljahr beim AMS melden und werden bei der weiteren Bildungs- und Berufsplanung unterstützt. Mehr zum Thema weiterführende Schulen finden Sie hier.

Unterstützung von Profis

Falls es Ihnen nicht möglich ist, gemeinsam mit dem Kind ein weiterführendes Bildungs- oder Ausbildungsangebot zu finden, das der Ausbildungspflicht bis 18 entspricht, erhalten Sie im Rahmen der Initiative AusBildung bis 18 professionelle Unterstützung. Der Ablauf auf einen Blick:

  • Nehmen Sie Kontakt mit der Koordinierungsstelle auf, wenn Ihr Kind vier Monate lang nach Ende der Schulpflicht keine Schule oder Ausbildung besucht (Meldepflicht).
  • Das Jugendcoaching unterstützt Sie dabei, ein für Ihr Kind passendes Angebot zu finden.
  • Es wird ein Perspektiven- oder Betreuungsplan ausgearbeitet, der genau auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingeht.

 

No front: Wer mehr kann, ist besser dran

Fotocredit: Istock/GoodboyPictureCompany